Werkstudent & Studentenjob — alles Wichtige
Minijob, Werkstudent, Midijob — Unterschiede, Verdienstgrenzen und Tipps
Welche Jobart passt zu dir?
Werkstudent
Stunden: bis 20 Std./Woche
Gehalt: ab 12,41 €/Std.
SV-Status: Rente & ALG frei
Längerfristige Tätigkeit im Studienfach
Minijob
Stunden: flexibel
Gehalt: max. 538 €/Monat
SV-Status: Steuer- & SV-frei
Nebenverdienst, kein Studienbezug nötig
Midijob
Stunden: variabel
Gehalt: 538–2.000 €/Monat
SV-Status: Reduzierte SV-Beiträge
Mehr Stunden als Minijob möglich
Freelance
Stunden: projektbasiert
Gehalt: variabel
SV-Status: Selbst abführen
Grafik, IT, Texten, Tutoring
Verdienstgrenzen 2024
Minijob-Grenze
Steuerfrei und sozialversicherungsfrei
538 €/Monat
Midijob-Grenze oben
Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge
2.000 €/Monat
BAföG-Freibetrag
Darüber wird Einkommen auf BAföG angerechnet
6.240 €/Jahr
Mindestlohn
Gilt auch für Werkstudenten und Praktikanten (freiwillig > 3 Monate)
12,41 €/Stunde
Steuerlicher Grundfreibetrag
Darunter keine Einkommensteuer
11.604 €/Jahr
Vorteile Werkstudentenjob
- Praxiserfahrung im Studienfach sammeln
- Netzwerk aufbauen — oft Übernahmeoption nach Studium
- Berufsbezeichnung für Lebenslauf
- Rentenversicherungsbeiträge werden gezahlt
- Flexible Arbeitszeiten in Semesterferien
- Oft Übernahmeangebot nach dem Studium
Worauf du achten solltest
- 20-Stunden-Grenze nicht dauerhaft überschreiten
- BAföG-Anrechnung bei mehr als 520 €/Monat prüfen
- Krankenkasse über Arbeitsbeginn informieren
- Urlaubs- und Prüfungszeiten im Vertrag regeln
- Kündigung rechtzeitig — meist 4 Wochen Frist
- Steuererklärung am Jahresende — Rückerstattung möglich
Häufige Fragen zu Studentenjobs
Was ist der Unterschied zwischen Werkstudent und Minijob?
Beim Werkstudentenjob arbeitest du bis zu 20 Stunden/Woche in der Vorlesungszeit (mehr in Ferien), bist sozialversicherungsfrei in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und verdienst i.d.R. mehr als Mindestlohn. Im Minijob verdienst du max. 538 €/Monat, bist sozialversicherungsfrei, aber bekommst Rentenpunkte angerechnet.
Wie viele Stunden darf ich als Werkstudent arbeiten?
Maximal 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit. In den Semesterferien und wenn dein Vertrag es vorsieht auch mehr. Achtung: Wird die 20-Stunden-Grenze dauerhaft überschritten, verlierst du den Werkstudentenstatus und wirst sozialversicherungspflichtig.
Beeinflusst ein Studentenjob meinen BAföG-Anspruch?
Ja. Ab einem Jahreseinkommen über 6.240 € (Stand 2024) wird das darüber liegende Einkommen auf das BAföG angerechnet. Bei einem Minijob (538 €/Monat = 6.456 €/Jahr) bist du bereits leicht drüber — rechne individuell nach oder frage beim BAföG-Amt.
Muss ich meinen Studentenjob bei der Krankenkasse melden?
Ja, du musst deiner Krankenkasse Änderungen deines Einkommens melden. Als Werkstudent bleibst du in der Studentenkrankenversicherung, solange dein Job der Ausbildung untergeordnet ist. Bei Minijob keine Änderung.
Was verdient man als Werkstudent?
Mindestlohn gilt auch für Werkstudenten (12,41 €/Std. 2024). In der Praxis zahlen Tech-Unternehmen 14–25 €/Std., Unternehmensberatungen 15–22 €/Std., andere Branchen 12–16 €/Std. Bei 20 Std./Woche und 15 €/Std. sind das ca. 1.200 €/Monat brutto.
Kann ich gleichzeitig ein Pflichtpraktikum und einen Studentenjob machen?
Ja, wenn du zeitlich flexibel bist. Viele Hochschulen erlauben Pflichtpraktika in Vollzeit, sodass du danach abends oder am Wochenende Studentenjobs machen könntest. Prüfe aber deine maximale wöchentliche Arbeitsbelastung und ob dein Stresslevel das aushält.
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